Guthabenzahlung!

28. Juli 2010, 19:46 Uhr
WebHosting,WebRechnung
von Frank

PSST, dieser Artikel dreht sich um WebHosting, wir haben da ein paar spannende Produkte im Angebot.

Mehr über unser WebHosting …

PSST, Sie interessieren sich für: Rechnungserstellung, rechtssichere Rechnungen, oder Rechnungsvorlagen? Wir haben da einen spannenden Dienst

Mehr über unser WebRechnung …

Heute führen wir Prepaid Zahlung für unsere Webservices (derzeit nur Hosting, aber demnächst auch Online Rechnung) ein!

Derzeit ziehen wir unseren Hosting Kunden (ausser ein paar Ausnahmen, die auf Rechnung zahlen) monatlich die fälligen Beträge per Lastschrifteinzug ein. Oft haben wir das Argument gehört, dass Lastschrift die Kontrolle über ihre Ausgänge entzieht. Dafür haben wir Verständnis, obwohl wir selber gerne per Lastschrifteinzug zahlen.

Was neu ist

So können unsere Kunden ab jetzt jederzeit einen selbst gewählten Betrag zu jeder beliebigen Zeit einzahlen. Hinter dem Reiter “Guthaben aufladen” findet man folgende Möglichkeiten:

  • einmalige Lastschrift: Hier kann ein einmaliger Auftrag zum Einzug eines Betrages ab 50,00 € vom eigenen Konto oder eines Geschäftspartners erteilt werden. Dieser Vorgang dauert ein paar Tage, weil wir den Auftrag noch (halb automatisiert) durchführen müssen.
  • Überweisung: Hier kann ein beliebiger Betrag ab 5,00 € an unsere Bankverbindung überwiesen werden, der Betrag wird dem Kunden referenziert. Auch hier dauert es natürlich ein paar Tage, bis das Geld eingegangen und zugeordnet ist.
  • PayPal: Hier kann ein beliebiger Betrag ab 50,00 € über das populäre Online-Bezahlsystem abgewickelt werden. Dafür müssen unsere Kunden nicht unbedingt ein PayPal-Konto haben, es ist auf diese Art auch möglich mit jeder beliebigen Kreditkarte zu zahlen. Die Kosten für die PayPal Abwicklung übernehmen wir. Das Geld ist sofort verfügbar.

Der eingezahlte Betrag wird dem MISH Konto zugewiesen. Die anfallenden Kosten werden mit Guthaben verrechnet und wie üblich monatlich abgerechnet. Ist das Guthaben so hoch wie die monatliche Rechnungssumme oder höher, wird die Rechnung mit Guthaben beglichen. Ein Restguthaben kann für die nächste Rechnung genutzt werden. Ist die Rechnung höher als das Guthaben muss per Lastschrift “nachgezahlt” werden.  Ein Restguthaben bei Vertragsbeendigung wird natürlich zurück überwiesen.

Was gleich bleibt

Die Vorkasse wird die Lastschrift nicht ersetzten, es ist nur eine zusätzliche Option. Für Hosting Produkte wird die monatliche Lastschrift nach Rechnungsstellung unsere primäre Zahlungsmethode bleiben, in der Regel brauchen wir also von Neukunden die Bankverbindung und die dedizierte Zustimmung zum allgemeinem Lastschriftverfahren. Für die Zustimmung zur allgemeinen Lastschrift gewähren wir einen Rabatt von 2% auf alle Leistungen.

Warum wir Lastschrift für Hosting brauchen

Natürlich wollen wir unseren Kunden soweit wie möglich entgegenkommen. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass das Eingeben einer Bankverbindung und das Zustimmen zur Lastschrift ein recht großes Vertrauen voraussetzt, also auch eine Hemmschwelle ist, sich bei uns anzumelden. Auf der anderen Seite muss man hier auch sehen, dass es sich um Hosting und keinen Web2.0-Halligalli-Dienst handelt. Wir als Webhoster haben Verantwortung für sehr sensible Daten unserer Kunden, dafür braucht es eine beiderseitige starke Absichtserklärung.

Wenn wir Webhosting nur auf Basis von Prepaid anbieten würden, könnten zu schnell wichtige Daten verloren gehen, zum Beispiel könnte eine Domain nicht verlängert werden, weil gerade kein Guthaben auf dem Konto ist. Das wiederum könnte fatale Folgen haben: In vielen Fällen werden freiwerdende Domains ja erstmal von Domainhändlern in der Hoffnung registriert, dass jemand sie zurückkauft.

Wenn wir Webhosting generell auf Rechnung (wir stellen Rechnung, Kunde überweist), also auch für Kleinstkunden, die im Monat im Schnitt nicht mehr als 3,00 € zahlen, anbieten würden, würde unser Verwaltungsaufwand sich sicher verzehnfachen, weil solche Minirechnungen ja gerne übersehen werden (Zahlungserinnerungen, Mahnungen, etc). Eine solche Verwaltung müsste sich wiederum in unseren Preisen wiederfinden. Nichtsdestotrotz können wir natürlich gerne auf Anfrage für größere Hosting Projekte in Einzelfällen Zahlung für Hosting auf Rechnung vereinbaren.

Was sich künftig noch ändern wird

Irgendwann demnächst werden wir unseren Kunden die Kosten für die Rücklastschriften (unser Einzug kommt zurück, meist weil keine Deckungen vorhanden ist) und die damit verbundenen Aufwände mal wie vertraglich verbeinbart in Rechnung stellen. Jetzt gibt es ja eine gute Methode, so was zu verhindern ;)

Further Readings

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